Mindestens genau so wichtig und für den späteren Einsatz unverzichtbar ist die praktische Übung, die anschließend stattfindet. Mit der bestandenen Prüfung und dem Flurfördermittelschein in der Hand können die frisch ernannten Staplerfahrer dann im jeweiligen Betrieb eingesetzt werden.
Ein Flurförderzeug zu fahren erfordert besondere Umsicht, es gibt viele potentielle Gefahrenquellen. Nicht nur eine erlangte Fahrerlaubnis ist daher nötig, auch eine umfassende betriebliche Unterweisung gehört laut Vorschrift dazu, bevor ein Staplerfahrer loslegen darf.
Diese betrieblichen Unterweisungen dienen im Gegensatz zur allgemeinen theoretischen und praktischen Prüfung dazu, dem Staplerfahrer die Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsplatzes zu vermitteln. Dazu gehören die jeweiligen Fahrwege, der Hinweis auf mögliche Gefahrensituationen bzw. Unfallgefahren und entsprechende Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen. Erste-Hilfe-Ausrüstungen und die Standorte von Feuermeldern müssen vorgestellt werden. Auch arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen gehören zu den wichtigen Inhalten, die der Arbeitgeber mit dem Staplerfahrer durchzugehen hat.
Die Besonderheiten der jeweiligen im Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge und ihrer Anbaugeräte sowie der Umgang damit sollen im gerätebezogenen Teil der betrieblichen Unterweisung vermittelt werden. Je größer der Betrieb, desto umfangreicher natürlich die Unterweisungsinhalte.
Alexander Uhrmacher wird morgen erneut die Grundlage für eine erfolgreiche Staplerfahrerkarriere legen. Wir wünschen allen Prüflingen viel Glück und Erfolg dafür!
Am 26. Januar 2018 geht es dann mit der nächsten Prüfung weiter. Über die Fahrerschulungen und weitere Termine informieren Sie sich gern auf unserer Homepage.