So ist der jeweilige Staplerfahrer verpflichtet, vor der täglichen Arbeitsaufnahme eine Funktions- und Sichtprüfung des Staplers durchzuführen. Zur Sichtprüfung gehört die Prüfung des äußeren Zustands des Staplers. Der Staplerfahrer schaut, ob es mit bloßem Auge erkennbare Mängel oder Beschädigungen gibt. Sind die Reifen in Ordnung? Sind Schäden oder Risse an Karosserie, den Gabelzinken oder dem Hubgerüst erkennbar?
Dann gilt das Augenmerk dem Innenraum des Gabelstaplers. Öl-, Hydrauliköl-, Kühlwasser- und Batteriewasserstand sollten kontrolliert sowie ein Blick auf den Luftfilter geworfen werden.
Zur täglichen Funktionsprüfung gehört auch das Überprüfen von Hupe, Betriebs- und Feststellbremse, Abgasanlage, Hubmast, Lenkungsspiel und Beleuchtung. Bei der abschließenden Mobilitätsprüfung sollten noch die Griffigkeit der Pedale oder z.B. das Warnsignal beim Rückwärtsfahren kontrolliert werden. Der Stapler darf nur in Betrieb genommen werden, wenn keine Mängel festgestellt werden.
Was sich so umfangreich anhört, ist in der Realität nur ein minimaler Zeitaufwand, der es dem jeweiligen Benutzer um der eigenen Sicherheit und der Langlebigkeit des Staplers Willen Wert sein sollte, ganz nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Sollte der zu benutzende Stapler Mängel aufweisen und Sie wollen lieber auf Nummer sicher gehen: Gern reparieren unsere gut ausgebildeten Service-Techniker das Flurförderzeug. Bei größeren Reparaturen nehmen wir diese in unserer hauseigenen Werkstatt vor und können Ihnen für die Dauer des Ausfalls ein adäquates Mietgerät stellen. Informieren Sie sich gern bei uns auf unserem großzügigen Betriebsgelände in Stelle bei Hamburg!