Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung -kurz DGUV- hat Vorschriften zum Arbeitsschutz erlassen, die auch die benutzten Arbeitsgeräte umfassen. So muss nach DGUV V 67 mindestens im Jahresrhythmus die wiederkehrende Prüfung eines Flurförderzeugs vorgenommen werden. Diese Überprüfung findet nach festen Standards statt und wird einheitlich dokumentiert.
Wird ein Flurförderzeug nahezu täglich z.B. im Schichtbetrieb gebraucht, kann diese Prüfung auch früher erforderlich werden - nämlich nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden. Zu den vielen sicherheitsrelevanten Kriterien dieser Prüfung gehören u.a. Lenkung, hydraulische Anlage, Räder, Hubgerüst und -ketten, Bremsen und Bedienelemente.
Wie gut, dass wir bestens geschulte Service-Techniker haben, die auch Ihre Flurförderzeuge sach- und fachgerecht überprüfen. Möglicherweise anfallende kleinere Reparaturen können vor Ort bei Ihnen durchgeführt werden. Sollte eine umfassende Reparatur nötig sein, erfolgt diese in unserer hauseigenen Werkstatt auf unserem Betriebsgelände in Stelle bei Hamburg.
Unseren Kunden bieten wir beim Kauf eines Flurförderzeugs Service- und Wartungsverträge an, die diese wichtige Prüfung selbstverständlich beinhalten. In unserer Firmenzentrale halten wir eine Vielzahl an Staplern aller Antriebsklassen für Sie bereit - vielleicht kommen unsere Service-Techniker ja auch bald zu Ihnen!