E-Mobilität ist weiter auf dem Vormarsch. Damit verstärkt Kaufanreize im Vergleich zum Verbrenner geschaffen werden, unterstützt der Staat das Kaufvorhaben mit Förderungen, die sich sehen lassen können - auch für Gabelstapler.
Wie gelange ich an die Fördermittel und unter welchen Voraussetzungen stehen mir diese zu? Das möchten wir im heutigen Blog kurz beschreiben.
Mit bis zu 40% zuschussberechtigt sind sogenannte KMU (kleine und mittelständische Unternehmen), die entweder einen alten Stapler mit Verbrenner-Motor gegen einen neuen E-Stapler austauschen oder generell neu investieren möchten. Bei größeren Unternehmen können immerhin noch bis zu 30% der Anschaffungskosten gefördert werden. Der mögliche Mietkauf eines E-Staplers wird übrigens staatlich unterstützt genau wie nun auch das Leasing!
Um die Förderhöhe zu ermitteln, benötigt man zunächst ein Angebot für den neuen E-Stapler. Technische Daten und Verbrauchswerte (bei Ersatz „Alt gegen Neu“ auch die Verbrauchswerte des alten, zu ersetzenden Staplers) sollten ebenfalls vorgelegt werden. Ferner ist für die staatliche Förderung wichtig, wie viele Betriebsstunden der neue Stapler leisten soll. Wenn alle Daten vorliegen, kann der Antrag gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Kommunen und deren rechtlich unselbständige Betriebe sowie Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Unternehmen, die primär landwirtschaftliche Erzeugnisse produzieren.
Wer sich für den Kauf eines Elektro-Staplers interessiert, kann also eine ganze Menge Geld sparen! Förderfähige Stapler des umfangreichen Angebots, das sie bei uns vorfinden, sind zum Beispiel die Elektro-Gegengewichtsstapler der TX- oder MX-Reihe unseres Partners UniCarriers.
Selbstverständlich beraten wir Sie gern hinsichtlich der Antragstellung und der benötigten Unterlagen. Aber auch beim Kauf nicht förderfähiger Stapler sind wir selbstverständlich mit Rat und Tat für Sie da und ermitteln das für Ihren Bedarf genau passende Modell. Wir freuen uns auf Sie!