Um Anreize für den Wechsel vom Verbrenner zum CO2-freien E-Stapler zu schaffen, ist die Förderung für bestimmte Unternehmen nochmals angehoben worden: Klein- und Kleinstunternehmen können mit bis zu 50 % der Investitionskosten unterstützt werden. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von max. 2 Millionen Euro sowie Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro haben Chance auf die Förderung von 50 %. Mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von max. 50 Millionen Euro haben die Möglichkeit, mit bis zu 40 % gefördert zu werden, alle anderen Unternehmen können bis zu 30 % Förderung beantragen.
Kaufen Sie einen neuen Elektrostapler oder tauschen als Kleinst- oder Kleinunternehmer einen thermischen Stapler gegen einen Elektrostapler, kommt diese Regelung in Frage. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der CO2-Einsparungsquote. Je mehr CO2 eingespart wird, desto höher die Förderung.
Wichtig: Der Elektro-Stapler darf erst nach Beantragung und Bewilligung der Förderung erworben werden. Sie möchten diese Förderung beantragen? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Natürlich können Sie auch weiterhin Geräte aller Antriebsklassen bei uns erwerben oder mieten. Bei einem Besuch auf unserem großzügigen Betriebsgelände in Stelle bei Hamburg beraten wir Sie gern und finden mit Sicherheit das Richtige für Ihren Bedarf.