Nach erfolgter Ausbildung und bestandener Prüfung erhält die jeweilige Person einen Fahrausweis, den sogenannten Staplerschein. Schon bei den Anforderungen im theoretischen Bereich erkennt man die deutlich andere Auslegung als für Führerscheine, die auf den öffentlichen Straßenverkehr ausgelegt sind. So werden Grundkenntnisse über und im Umgang mit Gabelstaplern vermittelt, z.B. Aufbau eines Staplers, Unfallverhütungsvorschriften, Erkennen von Mängeln oder die Eigenverantwortung. Auch spezielle betriebliche Anforderungen werden thematisiert.
Sind ein paar allgemeine Dinge wie das Anfahren, Abstellen, Sichern, Rechtsfahrgebot, angepasste Geschwindigkeit und ähnliches auch Führerscheinklasse-B-Besitzern geläufig, so sieht es spätestens mit speziellen Kenntnissen über Verkehrsflächen, Ladung und ihrem Handling, Tragfähigkeitsprüfungen von Regalen und Arbeitsabläufen beim Be- und Entladen deutlich anders aus. Ein PKW-Fahrer muss sich nun mal nicht mit Gefahrensituationen auseinandersetzen, die sich im betrieblichen Einsatz eines Staplers ergeben. Nach erfolgter theoretischer Prüfung, die unter anderem genau diese Punkte abfragt, erfolgt die Erprobung in der Praxis.
Spätestens hier erfährt ein erprobter Autofahrer den großen Unterschied zum Staplerfahren. Ein Stapler kann auf engstem Raum rangieren; tote Winkel, Sichtbeeinträchtigungen bei Beladung, Befahren von schmalen Rampen - dies dürfte zunächst auch einen PKW-Fahrer vor Herausforderungen stellen. Sicherheitsaspekte und ihre Beachtung bilden ebenfalls einen nicht unerheblichen Teil während der praktischen Übungen. Auch wird die Auswirkung von Art und Gewicht der Ladung auf Stabilität, Fahrverhalten, Brems- und Anhaltewege am eigenen Leib erfahrbar.
In einer ca. 15minütigen Prüfung kann dann der Fahrschüler unter Beweis stellen, wie und ob er sich dem künftigen Arbeitsgerät gewachsen fühlt.
Informieren Sie sich gern über unsere nächste Fahrerschulung am 28. Juli 2017. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage.