Handgabelhubwagen - der sichere Umgang

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Handhubwagen bei der Uhrmacher Industriefahrzeuge KG Handhubwagen bei der Uhrmacher Industriefahrzeuge KG ©LL Werbeagentur Hamburg

Jeder hat sie schon gesehen - ob auf dem LKW als Ausladehelfer oder im Supermarkt für große, schwere Getränkepaletten, aber kaum jemand nimmt sie als "Stapler" wahr: die Handgabelhubwagen. Genaugenommen sind sie sogenannte Mitgänger-Flurförderzeuge.

Nicht immer und für jeden Betrieb ist ein Schubmast-, Schmalgang- oder Gegengewichtsstapler erforderlich. Wo keine hohen Regale befüllt werden müssen, reicht für den einfachen Transport der Handgabelhubwagen. Eigentlich sieht er ja ganz harmlos aus, aber ohne sachgerechte Bedienung kann auch er Verletzungsgefahren bergen. Tatsächlich wird fast jede dritte Verletzung am Arbeitsplatz durch manuelle Transporttätigkeiten ausgelöst. Grund genug, einmal hinter die Kulissen zu schauen, wo genau die Risiken im Umgang mit den handlichen Helfern liegen und wie man sie umgeht.

Im Gegensatz zum Gabelstapler ist für den manuellen Handgabelhubwagen kein Fahrausweis, auch Staplerschein genannt, erforderlich; sein Bediener muss jedoch über mögliche Gefährdungen und wie man sie vermeidet aufgeklärt werden. Dies passiert im Rahmen einer schriftlichen Betriebsanweisung, die den entsprechend Beschäftigten auch zugänglich gemacht werden muss. Ziel ist, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden und jeder Mitarbeiter ist an die Einhaltung gebunden. Die Betriebsanweisung sollte in verständlicher Sprache abgefasst sein und an einer geeigneten Stelle innerhalb der Arbeitsstätte bekannt gemacht werden.

Erst nach einer umfangreichen theoretischen und praktischen Einweisung in die Handhabung eines Handgabelhubwagens darf eine Beauftragung zur Benutzung seitens des jeweiligen Betriebs erfolgen.

So ist es ausdrücklich verboten, Personen (auch nicht den Bediener) mit einem Handgabelhubwagen zu transportieren. Sie dürfen grundsätzlich auch nicht damit angehoben werden. Auch sollte in der Betriebsanweisung ein Verkehrsweg festgelegt worden sein, auf dem der Transport von Waren erfolgen kann.

Bevor die zu transportierende Last bewegt werden darf, muss sie ganz abgesenkt werden, da nur so die Stabilität des beladenen Handgabelhubwagens gewährleistet ist. Der Bediener sollte das Gewicht der Last kennen und die Lage des Schwerpunktes feststellen.  

Hat der Beschäftigte bzw. der Bediener des Handgabelhubwagens einen Verkehrsweg mit Gefälle zurückzulegen, sollte die Last talseitig geführt werden. Das heißt, dass der Bediener sich hinter dem Gerät befindet. Dies ist aber ausschließlich für Gefällstrecken vorgesehen. Ansonsten sollte darauf geachtet werden, dass man immer eine ausreichende Sicht auf die Fahrbahn hat, was in der Regel erreicht wird, indem man vor dem Gerät hergeht.

Wie  beim Staplerfahren sind Kurven, Kreuzungen und Durchfahrten besondere Gefahrenstellen. Hier sollte immer mit verminderter Geschwindigkeit gefahren werden, auch Warnzeichen können gegeben werden. Das Abstellen und Verlassen eines Handgabelhubwagens ist nur mit abgesenkter Gabel und gesicherter Deichsel erlaubt. Selbstverständlich dürfen Notausgänge und Fluchtwege nicht zugestellt werden und das Gerät muss gegen unbefugte Benutzung gesichert werden.

Auch das Tragen von Sicherheitsschuhen ist vorgeschrieben, denn die Füße sind dem größten Verletzungsrisiko ausgesetzt.

Zur sachgerechten Benutzung gehört ebenfalls, das Gerät auf Schäden durch Alterung, Verschleiß, Korrosion oder auf andere Schäden zu prüfen, die durch den laufenden Betrieb verursacht worden sein können.

Handgabelhubwagen können selbstverständlich bei uns erworben oder gemietet werden. Wir bieten diese mit Einfach- oder Tandemrolle an, wobei letztere eine etwas ruhigere Rollleistung haben. Gern können Sie sich über unser Angebot auf unserem Betriebsgelände in Stelle bei Hamburg informieren und von unseren Servicemitarbeitern beraten lassen!

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