Dies wird durch §37 DGUV Vorschrift 68 geregelt, die Prüfungspflicht des Unternehmers, wobei dieser Begriff weit gefasst ist. Denn er bezieht auch alle Vorgesetzten eines Unternehmens mit ein, die mit Unternehmeraufgaben betraut wurden. So muss dieser alle Flurförderzeuge, Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen in jährlichem Abstand von einem Sachkundigen prüfen lassen und dies mit einem Nachweis dokumentieren.
Aus gutem Grund sollten Unternehmer diesen vorgeschriebenen Prüfungen nachkommen. Finden diese nicht wie vorgeschrieben statt, begeht der Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit im Sinn des § 209 Abs. 1 Nr.1 SGB VII, welche mit einer hohe Geldbuße belegt werden kann. Außerdem muss er im Fall eines Unfalls mit Personenschaden zivil- und strafrechtliche Konsequenzen fürchten.
Zum Service der Uhrmacher Industriefahrzeuge KG gehört auch ein Wartungsvertrag für ihre Kunden, der die automatische Erinnerung an die vorgeschriebene Inspektion beinhaltet. Unsere Servicetechniker überprüfen den allgemeinen Zustand des jeweiligen Flurförderzeugs und seiner Ausrüstung. Insgesamt werden rund 100 sicherheitsrelevante Kriterien dokumentiert. Dazu gehören z.B. die Bedienelemente, Räder, das Hubgerüst, die Bremsen, Hydraulik, das Fahrerdach und vieles mehr. Unsere Techniker sind mit einer Befugnis zur Durchführung der sogenannten UVV-Prüfungen ausgestattet und mit den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen vertraut. Und das Ganze selbstverständlich beim Kunden vor Ort.
Für Elektro-Stapler gibt es noch eine zusätzliche Prüfpflicht: Ortsveränderliche Geräte und elektrische Betriebsmittel werden nach DIN VDE 0701/0702 DGUV Vorschrift 3 durch unsere Sachverständigen mit Zusatz-Qualifikation im Jahresrhythmus geprüft.
So befinden Sie sich mit dem Kauf eines Flurförderzeugs in unserem Haus immer auf der sicheren Seite! Gern beraten wir Sie auf unserem Betriebsgelände in Stelle bei Hamburg und freuen uns auf Ihren Besuch.