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In regelmäßigen und gesetzlich vorgeschriebenen Abständen muss ein Flurförderzeug auf seine ordnungsgemäße Betriebsbereitschaft überprüft werden.
Diese Woche möchten wir Sie an die jährliche Inspektion erinnern. Denn der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmer oder Fahrer eines Flurförderzeugs, den Zustand des Fahrzeuges regelmäßig fachgerecht prüfen zu lassen. Dazu gehört neben dem Check-up, der vor jedem Einsatzbeginn gemacht werden muß, auch die jährliche Inspektion.
Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen geschaffen, die den jeweiligen Unternehmer oder Fahrer eines Flurförderzeugs in die Pflicht nehmen. So hat der Fahrer täglich vor Einsatzbeginn das Flurförderzeug auf sicherheitsrelevante Mängel zu prüfen.
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